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Überprüfung von PSA – Persönliche Schutzausrüstung

Wiederkehrende Überprüfungen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durch den Anwender und den Hersteller

Persönliche Schutzausrüstungen“, im folgenden auch als „PSA“ bezeichnet, sind – gemäß PSA-Sicherheitsverordnung – Geräte, Vorrichtungen, Ausrüstungen oder Mittel, die dazu bestimmt sind, von einer Person (Verwender) getragen, gehalten oder verwendet zu werden, um sie vor Gefährdungen für das Leben oder die Gesundheit zu schützen.

So finden sich im Spektrum der PSA viele Gegenstände des alltäglichen Berufslebens. Vom einfachen Arbeitshandschuh bis zur Absturzsicherung – von der Sonnenbrille bis zum Hitzeschutzanzug.

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