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Eichung von Messgeräten

Das Ergebnis eines Messgerätes ist rechtlich relevant? Dann ist fast immer eine Eichung nach dem Maß- und Eichgesetz durchzuführen (=Eichpflicht)! Hier finden Sie nähere Infos dazu.

Der Eichpflicht unterliegen beispielhaft die nachstehend genannten Messgeräte, wenn sie im  amtlichen oder rechtsgeschäftlichen Verkehr (berufliche oder behördliche Tätigkeit, bzw. gegen Bezahlung) verwendet werden. So finden sich sogenannte Eichstriche auch auf alltäglich verwendeten Gegenständen wie Getränkegläsern.

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