Überprüfungen bei LKW

Achtung: „Pickerl“-Überprüfungen gemäß § 57a KFG bei LKW geändert! 

Seit 20.Mai 2018 gelten für sämtliche LKW-Klassen sowie auch Taxis und Krankentransporte neue Regelungen für das „Pickerl“. Während bisher überzogen werden durfte, ist eine Überziehung des Prüfdatums nicht mehr zulässig.

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