Überprüfungen bei LKW
Achtung: „Pickerl“-Überprüfungen gemäß § 57a KFG bei LKW geändert!
Seit 20.Mai 2018 gelten für sämtliche LKW-Klassen sowie auch Taxis und Krankentransporte neue Regelungen für das „Pickerl“. Während bisher überzogen werden durfte, ist eine Überziehung des Prüfdatums nicht mehr zulässig.
Anstelle dessen gilt: Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 4 Monate. Er beginnt 3 Monate vor und endet im Monat der Fälligkeit (Monat der Erstzulassung bzw. der letzten Überprüfung).
Beispiel: Letzte Lochung im Jänner 2019 –> nächste Überprüfung möglich: Ab 1.Oktober 2019 bis Ende Januar 2020 (Monat der Erstzulassung)