Schlagwortarchiv für: Überprüfung

Strahlenschutz

Egal ob lebenswichtige Diagnosen oder sicherer Konsumentenschutz – ohne die Strahlenanwendung wäre beides nur bedingt möglich.

Ärzte vertrauen schließlich seit über 100 Jahren auf Röntgenstrahlen. Die Lebensmittelindustrie hingegen nutzt radioaktive Stoffe, um z.B. Fremdkörper in Lebensmitteln zu entdecken.

Auch in Gewerbe, Industrie, Medizin, Forschung und Landwirtschaft sind Strahlungsanwendungen nicht mehr wegzudenken.

Doch obwohl die Strahlungen effizient sind, können sie auch riskant sein. Deshalb müssen die Geräte bewilligt, überprüft und gewartet werden.

Klingt zunächst kompliziert, ist es aber gar nicht.

Zumindest nicht, wenn wir Ihnen die Arbeit abnehmen!

☢️ Am Anfang muss eine Bewilligung nach dem Strahlenschutzgesetz erfolgen, welche durch das Gutachten eines Sachverständigen, einer Sicherheits- und Störfallanalyse und einer Notfallplanung ermöglicht wird.

☢️ Bei strahlenexponierten Mitarbeitern müssen jährliche ärztliche Untersuchungen erfolgen. Auch eine jährliche Strahlenschutz-Unterweisung ist Pflicht.

☢️ Für ein medizinisches Röntgengerät müssen Montage, Abnahmeprüfung, Betriebsbewilligung u.v.m. dokumentiert und mindestens 7 Jahre aufbewahrt werden.

DutySimple hilft Ihnen dabei, alle nötigen Dokumente, Prüfungen und Termine zum Strahlenschutz in Erinnerung zu behalten!

Noch nicht überzeugt? Testen Sie DutySimple 30 Tage kostenfrei und machen Sie sich Ihr eigenes Bild.

Wie oft muss ein Personenaufzug in Österreich überprüft werden? – Mit Online-Rechner

Personenaufzüge sind inzwischen ein essenzieller Teil vieler Wohngebäude und Büros in Österreich geworden. Täglich nehmen etliche Menschen den Aufzug anstatt der Stiegen. Daher ist es unbedingt notwendig, dass die Sicherheit bei der Nutzung eines Aufzugs gewährleistet ist. Dazu muss ein Personenaufzug in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

Daher haben viele österreichische Bundesländer unterschiedliche Regelungen ins Leben gerufen, um die Überprüfung von Personenaufzügen in Österreich sicherzustellen. In diesem Artikel möchten wir Ihnen erklären, wann genau Sie laut diesen Vorschriften einen Personenaufzug überprüfen lassen müssen.

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Verlängerung von Fristen bei Fortbildungen und Überprüfungen aufgrund von Covid-19

Achtung: Stand 08.04.2020 – die Gültigkeit kann sich jederzeit ändern! (Updates: 1 vom 27.03.2020, 2 vom 01.04.2020, 3 vom 08.04.2020)
Wir versuchen, diesen Artikel so aktuell wie möglich zu halten.

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation und den damit verbundenen Einschränkungen stellt sich für viele Unternehmen die Frage, wie es nun mit ihren Prüfpflichten, Fortbildungen der Mitarbeiter, Bewilligungen und ähnliche behördliche Verfahren weiter geht. Grundsätzlich befinden wir uns wegen Corona nicht im rechtsfreien Raum. Das (Arbeits-)Leben geht weiter. Mit Einschränkungen. Technische oder organisatorische Unmöglichkeiten können zu verzögerten Prüfungen oder Wartungen führen. DutySimple versucht für Sie, hier die wichtigsten Regelungen zusammenzufassen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine behördliche Kulanzlösung mit Verschiebungen von Fristen aufgrund der Corona-Krise nicht unbedingt versicherungstechnische oder andere vertragliche Vereinbarungen berührt! Eine abgelaufene Frist KANN ein Ausschluss vom Versicherungsschutz sein.

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Überprüfungen bei LKW

Achtung: „Pickerl“-Überprüfungen gemäß § 57a KFG bei LKW geändert! 

Seit 20.Mai 2018 gelten für sämtliche LKW-Klassen sowie auch Taxis und Krankentransporte neue Regelungen für das „Pickerl“. Während bisher überzogen werden durfte, ist eine Überziehung des Prüfdatums nicht mehr zulässig.

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