Wie oft muss ein Personenaufzug in Österreich überprüft werden? – Mit Online-Rechner
Personenaufzüge sind inzwischen ein essenzieller Teil vieler Wohngebäude und Büros in Österreich geworden. Täglich nehmen etliche Menschen den Aufzug anstatt der Stiegen. Daher ist es unbedingt notwendig, dass die Sicherheit bei der Nutzung eines Aufzugs gewährleistet ist. Dazu muss ein Personenaufzug in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
Daher haben viele österreichische Bundesländer unterschiedliche Regelungen ins Leben gerufen, um die Überprüfung von Personenaufzügen in Österreich sicherzustellen. In diesem Artikel möchten wir Ihnen erklären, wann genau Sie laut diesen Vorschriften einen Personenaufzug überprüfen lassen müssen.
Wie definiert das Gesetz einen Personenaufzug?
Per Gesetz ist festgelegt worden, dass jede Aufzugsanlage in Österreich in bestimmten Abständen überprüft werden muss. Daher ist es wichtig zu wissen, wie das Gesetz in Österreich eine Aufzugsanlage definiert. Das Gesetz definiert eine Aufzugsanlage, wie folgt:
„Eine Aufzugsanlage, kurz Aufzug, Fahrstuhl oder Lift genannt, ist eine Anlage, mit der Personen oder Lasten in einer beweglichen Kabine, einem Fahrkorb oder auf einer Plattform in vertikaler oder schräger Richtung zwischen zwei oder mehreren Ebenen transportiert werden können.“
Dieser Auszug stammt aus verschiedenen Gesetzen der österreichischen Bundesländer, wie dem Wiener Aufzugsgesetz 2006 (WAZG 2006). Wenn eine Vorrichtung in einem Gebäude dieser Definition entspricht, muss man sie, wie im Gesetz vorgesehen, regelmäßig überprüfen lassen.
Zu welchen Zeitpunkten muss ein Personenaufzug in Österreich überprüft werden?
Die Regelungen zur Kontrolle von Personenaufzügen weisen in den einzelnen Bundesländern kleine Unterschiede auf. Jedoch kann man drei Kontrollzeiträume voneinander abgrenzen, die in den meisten Bundesländern im Gesetz stehen.
Jährliche Überprüfung
Die erste Prüfung ist die jährliche Überprüfung, die regelmäßig einmal im Jahr durchgeführt werden muss. Der Zeitpunkt wird ab dem Monatsende der Installation des Aufzugs berechnet. Die Überprüfung ist frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist durchzuführen. Sie muss von einer spezialisierten Firma übernommen werden, die sich auf Aufzüge fokussiert. Dieser Kontrollzeitpunkt muss in allen Bundesländern eingehalten werden und es gibt keine Toleranz für die Überschreitung der Frist.
Regelmäßige Überprüfung
Eine regelmäßige (meist quartalsweise Überprüfung) eines Aufzugs ist in einigen Bundesländern in Österreich vorgesehen. Der Frist berechnet sich ebenfalls ab dem Monatsende der Installation des Aufzugs und beträgt drei Monate. Ebenso wie bei der jährlichen Überprüfung ist keine Toleranz nach Fristablauf vorgesehen. Frühestens einem Monat vor Ablauf der dreimonatigen Frist muss eine Überprüfung des Aufzuges durch einen Aufzugswärter geschehen. Nicht jedes Bundesland in Österreich verlangt eine Kontrolle in diesem Zeitraum.
Wochenkontrolle
Die Wochenkontrolle muss in allen Bundesländern in Österreich durchgeführt werden. Die Fristen variieren allerdings von Bundesland zu Bundesland. Meistens sind Wochenkontrollen in einem Zeitraum zwischen einer Woche und vier Wochen vorgesehen. Die Kontrolle muss von einem Aufzugswärter innerhalb der vorgegebenen Frist durchgeführt werden. Die Frist kann nicht aufgeschoben werden.
Zusammenfassung
Es gibt viele Gesetze, die die Überprüfung von Personenaufzügen in Österreich regeln. Zudem unterscheiden sich diese Gesetze je nach Bundesland. Die detaillierten und rechtsverbindlichen Informationen, welchen auf Ihren Personenaufzug zutreffen, finden Sie in Ihrem behördlichen Bescheid!
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Rechtsgrundlagen
Folgende Gesetze und Verordnungen regeln in Österreich die erstmalige und regelmäßige Überprüfung von Aufzügen. Bitte beachten Sie, dass diese Liste trotz unseres Bemühens eventuell nicht ganz vollständig ist:
- Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008
- Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015
- Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009
- ÖNORM EN 81-20:2020 05 15
- ÖNORM EN 81-50:2020 06 01
- Steiermärkisches Hebeanlagengesetz 2015 – StHebAG
- NÖ Aufzugsordnung 2016
- NÖ Aufzugstechnikverordnung 2017
- Wiener Aufzugsgesetz 2006
- Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012
- Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012
- Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagenverordnung 2015
- Kärntner Aufzugsgesetz
- Oö. Aufzugsgesetz 1998
- Oö. Aufzugsverordnung 2010
- Salzburger Hebeanlagengesetz
- Salzburger Hebeanlagenverordnung