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Personenaufzugs-Prüfung

Bereits 1880 wurde der erste Personenaufzug erfunden! Haben Sie das gewusst?

Seitdem profitiert die Menschheit täglich von dieser revolutionären Idee. Die kraft- und zeitsparenden Vorzüge können allerdings nur dann ausgekostet werden, wenn der Fahrstuhl vollkommen sicher ist.

In Österreich haben deshalb viele Bundesländer spezielle Regelungen eingeführt, welche unterschiedliche Überprüfungspflichten für Aufzüge anordnen.

⏲️ Die jährliche Überprüfungspflicht muss in allen Bundesländern einmal im Jahr durchgeführt werden.

⏲️ Die regelmäßige bzw. quartalsweise Überprüfungspflicht muss nur in einigen Bundesländern durchgeführt werden.

⏲️ Die wöchentliche Überprüfungspflicht muss in jedem österreichischen Bundesland getätigt werden, wobei sich diese teilweise bis zu einem Monat ziehen kann.

Welche genaue, detaillierten und rechtsverbindlichen Regelungen für Sie gelten, finden Sie in Ihrem behördlichen Bescheid heraus.

Einfacher und unkomplizierter geht es allerdings mit unserem smarten Online-Tool DutySimple. Ihre individuell berechneten Überprüfungspflichten geraten so nie mehr in Vergessenheit!

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Wie oft muss ein Personenaufzug in Österreich überprüft werden? – Mit Online-Rechner

Personenaufzüge sind inzwischen ein essenzieller Teil vieler Wohngebäude und Büros in Österreich geworden. Täglich nehmen etliche Menschen den Aufzug anstatt der Stiegen. Daher ist es unbedingt notwendig, dass die Sicherheit bei der Nutzung eines Aufzugs gewährleistet ist. Dazu muss ein Personenaufzug in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

Daher haben viele österreichische Bundesländer unterschiedliche Regelungen ins Leben gerufen, um die Überprüfung von Personenaufzügen in Österreich sicherzustellen. In diesem Artikel möchten wir Ihnen erklären, wann genau Sie laut diesen Vorschriften einen Personenaufzug überprüfen lassen müssen.

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Verlängerung von Fristen bei Fortbildungen und Überprüfungen aufgrund von Covid-19

Achtung: Stand 08.04.2020 – die Gültigkeit kann sich jederzeit ändern! (Updates: 1 vom 27.03.2020, 2 vom 01.04.2020, 3 vom 08.04.2020)
Wir versuchen, diesen Artikel so aktuell wie möglich zu halten.

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation und den damit verbundenen Einschränkungen stellt sich für viele Unternehmen die Frage, wie es nun mit ihren Prüfpflichten, Fortbildungen der Mitarbeiter, Bewilligungen und ähnliche behördliche Verfahren weiter geht. Grundsätzlich befinden wir uns wegen Corona nicht im rechtsfreien Raum. Das (Arbeits-)Leben geht weiter. Mit Einschränkungen. Technische oder organisatorische Unmöglichkeiten können zu verzögerten Prüfungen oder Wartungen führen. DutySimple versucht für Sie, hier die wichtigsten Regelungen zusammenzufassen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine behördliche Kulanzlösung mit Verschiebungen von Fristen aufgrund der Corona-Krise nicht unbedingt versicherungstechnische oder andere vertragliche Vereinbarungen berührt! Eine abgelaufene Frist KANN ein Ausschluss vom Versicherungsschutz sein.

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