Personenaufzugs-Prüfung

Bereits 1880 wurde der erste Personenaufzug erfunden! Haben Sie das gewusst?

Seitdem profitiert die Menschheit täglich von dieser revolutionären Idee. Die kraft- und zeitsparenden Vorzüge können allerdings nur dann ausgekostet werden, wenn der Fahrstuhl vollkommen sicher ist.

In Österreich haben deshalb viele Bundesländer spezielle Regelungen eingeführt, welche unterschiedliche Überprüfungspflichten für Aufzüge anordnen.

⏲️ Die jährliche Überprüfungspflicht muss in allen Bundesländern einmal im Jahr durchgeführt werden.

⏲️ Die regelmäßige bzw. quartalsweise Überprüfungspflicht muss nur in einigen Bundesländern durchgeführt werden.

⏲️ Die wöchentliche Überprüfungspflicht muss in jedem österreichischen Bundesland getätigt werden, wobei sich diese teilweise bis zu einem Monat ziehen kann.

Welche genaue, detaillierten und rechtsverbindlichen Regelungen für Sie gelten, finden Sie in Ihrem behördlichen Bescheid heraus.

Einfacher und unkomplizierter geht es allerdings mit unserem smarten Online-Tool DutySimple. Ihre individuell berechneten Überprüfungspflichten geraten so nie mehr in Vergessenheit!

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