Überprüfung von PSA – Persönliche Schutzausrüstung

Wiederkehrende Überprüfungen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durch den Anwender und den Hersteller

Persönliche Schutzausrüstungen“, im folgenden auch als „PSA“ bezeichnet, sind – gemäß PSA-Sicherheitsverordnung – Geräte, Vorrichtungen, Ausrüstungen oder Mittel, die dazu bestimmt sind, von einer Person (Verwender) getragen, gehalten oder verwendet zu werden, um sie vor Gefährdungen für das Leben oder die Gesundheit zu schützen.

So finden sich im Spektrum der PSA viele Gegenstände des alltäglichen Berufslebens. Vom einfachen Arbeitshandschuh bis zur Absturzsicherung – von der Sonnenbrille bis zum Hitzeschutzanzug.

  • PSA der Kategorie I, bei denen der Hersteller davon ausgeht, dass der Verwender selbst die Wirksamkeit gegenüber geringfügigen Risiken beurteilen kann, deren Wirkung, wenn sie allmählich eintritt, vom Verwender rechtzeitig und ohne Gefahr wahrgenommen werden kann.
  • PSA der Kategorie II, das sind alle PSA, die nicht in die Kategorien I und III fallen.
  • PSA der Kategorie III, das sind alle komplexen PSA, die gegen tödliche Gefahren oder ernste irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen, bei denen der Hersteller davon ausgeht, dass der Verwender die unmittelbare Wirkung nicht rechtzeitig erkennen kann.

Absturzsicherungen und Atemschutz zählen hier klassisch in die höchste Kategorie.

Bei der Überprüfung ist zu beachten, dass einerseits (1) regelmäßig vom Verwender vor der Verwendung augenscheinlich begutachtet werden muss. Zusätzlich folgen (2) regelmäßige Überprüfungen durch eine fachkundige Person als auch zum Beispiel bei schwerem Atemschutz (3) regelmäßige Kontrollen durch den Hersteller oder eine vom Hersteller befugte Stelle.

Bedenken Sie auch, dass viele PSAs zusammengesetzt sind. So ist beispielsweise ein Haltgurt mit Bandfalldämpfer nicht automatisch „eins“. Die Komponenten sind unterschiedlich zu prüfen und haben oft auch eine andere Gebrachsfrist. So sind Haltegurte (oftmals) 10 Jahre zulässig, die Bandfalldämpfer sind jedoch nach 5 Jahren bereits auszuscheiden.

Auch beim Atemschutz (beispielsweise Isolieratemschutz) ist der Pressluftatmer, die Pressluftflasche und auch die Maske separat zu betrachten.