Verwendungszeiträume von Produkten

„Mindestens haltbar bis…“ – Es findet sich wohl kaum eine Person im deutschsprachigen Raum, welche mit dieser bekannten Phrase nicht vertraut ist.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist eine wichtige Sicherheitsvorkehrung, mit welcher für gewöhnlich Nahrungsmittel nach ihrem idealen Verzehrzeitraum gekennzeichnet werden.

Doch nicht nur auf unserem Essen spielt dieses Datum eine maßgebende Rolle.

Gerade auch bei Schutzausrüstungen und Alltagsprodukten in Firmen ist die Einhaltung des Ablaufdatums von enormer Wichtigkeit.

Was jedoch verwirrend sein kann, sind die passenden Angaben auf dem Produkt.

Nicht immer wird nämlich der Begriff „Ablaufdatum“ verwendet. Auch Bezeichnungen wie Lebensdauer, Gebrauchsfrist, Verwendungsdauer oder Ausscheidefrist sind gängig.

Das klingt auf den ersten Blick zwar unproblematisch, doch nicht alle Begriffe bedeuten auch dasselbe. Die korrekte Anwendung liegt hier in der Verantwortlichkeit des Nutzers, weshalb ein genauer Blick hier sehr wichtig sein kann.

Ein Beispiel:
🚨 Max. Lebensdauer – 10 Jahre: Gilt bei optimaler Lagerung & ohne Benutzung ab Herstellungsdatum
🚨 Max. Gebrauchsdauer – 10 Jahre: Gilt bei optimaler Lagerung & gelegentlicher Nutzung 10 Jahre ab dem ersten Nutzungsdatum

Puh, ganz schön verwirrend… 👉🏼 DutySimple hilft Ihnen dabei, wichtige Fristen, Pflichten und Prüfungen nie wieder zu vergessen. Einen Auszug unseres Programmes sehen Sie auf unserem Bild.

Verwendungszeiträume von Produkten

Schutzausrüstungen aber auch andere Produkte müssen intakt und geprüft sein, sind aber zusätzlich  nur innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitraumes zu verwenden.

Viele Arten von Schutzausrüstungen oder Produkte wie Reinigungsmittel dürfen nur innerhalb eines dafür vorgesehenen Zeitraumes verwendet werden. Oftmals werden hier in diesem Zusammenhang die Begriffe Lebensdauer, Verwendungsdauer, Gebrauchsfrist, Ausscheidefrist oder einfach Ablaufdatum genannt.

Passen Sie jedoch mit „Datumsangaben“ auf. Nicht immer ist das Ablaufdatum auf Produkten angegeben, sondern das Herstelldatum. Dann liegt es in der Pflicht des Verwenders, sich zu vergewissern, ob und wie lange man das Produkt verwenden darf.

Weiterlesen

Überprüfung von PSA – Persönliche Schutzausrüstung

Wiederkehrende Überprüfungen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durch den Anwender und den Hersteller

Persönliche Schutzausrüstungen“, im folgenden auch als „PSA“ bezeichnet, sind – gemäß PSA-Sicherheitsverordnung – Geräte, Vorrichtungen, Ausrüstungen oder Mittel, die dazu bestimmt sind, von einer Person (Verwender) getragen, gehalten oder verwendet zu werden, um sie vor Gefährdungen für das Leben oder die Gesundheit zu schützen.

So finden sich im Spektrum der PSA viele Gegenstände des alltäglichen Berufslebens. Vom einfachen Arbeitshandschuh bis zur Absturzsicherung – von der Sonnenbrille bis zum Hitzeschutzanzug.

Weiterlesen