Sicherheit von Regalen (Regalinspektionen)
Lagerungen auf Regalen oder ähnlichen Lagereinrichtungen können bei falscher Beladung und Belastung schnell zu einer großen Unfallquelle werden. Beugen Sie einem Unfall vor und überprüfen Sie regelmäßig ihre Lagereinrichtungen!
Die regelmäßigen Prüfungen erfolgen in der Regel wöchentlich durch einen unterwiesenen Mitarbeiter. Entsprechend der Gefährdung sowie der Häufigkeit des Warenumschlags sind abweichende Intervalle zu adaptieren.
Einmal jährlich ist das Regal durch einen Fachkundigen (Regalprüfer) zu begutachten.
Die Rechtsgrundlagen sind die Arbeitsstättenverordnung §10 sowie die ÖNORM EN 15635. (Norm –> Verkehrssitte)
Arbeitsstättenverordnung § 10.
(1) Lagerungen sind so vorzunehmen, dass Arbeitnehmer/innen durch das Lagergut oder durch die Gebinde oder Verpackungen nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden können, wobei insbesondere Bedacht zu nehmen ist auf:
- die Stabilität und Eignung der Unterlage,
- die Standfestigkeit der Lagerung selbst,
- die Standfestigkeit der für die Lagerung verwendeten Einrichtungen,
- die Beschaffenheit der Gebinde oder Verpackungen,
- den Böschungswinkel von Schüttgütern,
- den Abstand der Lagerungen zueinander oder zu Bauteilen oder Arbeitsmitteln und
- mögliche äußere Einwirkungen.
(2) Durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. durch deutlich erkennbare, dauerhafte Anschrift, ist dafür zu sorgen, dass nicht überschritten werden:
- die zulässige Belastung von Böden, unter denen sich andere Räume befinden,
- die zulässige Belastung von Einrichtungen, die für die Lagerung verwendet werden, wie zB Galerien, Zwischenböden, Regalen, Paletten, Behälter,
- die zulässige Füllhöhe von Behältern.
(3) Auf Stiegen einschließlich der Stiegenpodeste sind Lagerungen unzulässig.
ÖNORM EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen
Diese Europäische Norm gibt Leitlinien für die betrieblichen Aspekte, bezogen auf die statische Sicherheit von Lagersystemen. In solchen Systemen wird schweres Fördermittel eingesetzt, welches in näherer Entfernung von Lagereinrichtungen arbeitet.
Mit Hilfe dieser Europäischen Norm werden die Gefahren und Auswirkungen von gefahrenträchtigen Betriebsverfahren bzw. Konstruktionsschäden auf ein Minimum gehalten. Mit Ausnahme von einigem Zubehör sind Lagereinrichtungen, die nicht aus Stahl sind, sowie Lagereinrichtungen für den Haushaltsbereich ausdrücklich in dieser Europäischen Norm ausgeschlossen.