Strahlenschutz – Bewilligung, Überprüfungen und Pflichten

Strahlenanwendungen korrekt betreiben und regelmäßig prüfen

(Anm.: Der Autor ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für den Strahlenschutz und auch praktisch mit dieser Thematik sehr oft beschäftigt.)

Dieser Artikel beinhaltet zusätzlich eine kurze Anleitung, wie Sie DutySimple dabei unterstützt, den Überblick über die entsprechenden Pflichten und Aufgaben zu bewahren sowie alles ordnungsgemäß zu dokumentieren. Diese Anleitung erkennen Sie am rechtsbündigen Absatz, der kursiven Schrift und dem hervorgehobenen Hintergrund.

Ärzte haben Röntgengeräte, die Lebensmittelindustrie ebenso. Im medizinischen Bereich werden Röntgenbilder gemacht, um die Diagnose von Verletzungen und Erkrankungen zu erleichtern und dem Menschen zu helfen. Aber auch die Lebensmittelindustrie verwendet diese Bilder zum Konsumentenschutz. So werden dort beispielsweise Fremdkörper in Lebensmitteln erkannt. Damit ihre Waren täglich in einer geregelten Qualität und mit Kontinuität bei Ihnen landen, verwendet die Industrie radioaktive Stoffe zur Werkstoffprüfung sowie zur Prozesskontrolle und -regelung.

Röntgenbild einer Szintillationssonde
Röntgenaufnahme einer Szintillationssonde

Am Anfang steht die Bewilligung

Dafür gibt es eine Regel „Bewilligung“ in DutySimple.

Das Strahlenschutzgesetz fordert eine Bewilligung hinsichtlich des Umganges mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung. Diese kann je nach Vorliegen eines Anwendungsraumes oder einer mobilen Anwendung verschieden ausgestaltet sein.

Sie benötigen hier im Regelfall ein Gutachten eines „qualifizierten Sachverständigen“ sowie die Einreichunterlagen inklusive Sicherheitsanalyse, Störfallanalyse und Notfallplanung.

Diese Dokumente können Sie alle direkt in die Pflicht „Bewilligung …“ hochladen. Alternativ können Sie eine manuelle Aufgabe in der Pflicht hinzufügen und die Dokumente datumsaktuell ablegen.

In (halbwegs) regelmäßig wiederkehrenden Abständen wird durch die Behörde eine Überprüfung des Umgangs mit Strahlenquellen (§17-Überprüfung laut Strahlenschutzgesetz StrSchG) durchgeführt. Da sich diese Überprüfung nicht auf einen exakten Zeitraum festlegen lässt, sondern nur ein Anhaltspunkt ist, wird sie „nicht regelmäßig“ in DutySimple abgebildet. Sie bekommen normalerweise einen Brief mit Aufforderung zur Terminvereinbarung von der Behörde mit einer Rückmeldefrist von einem Monat.

Die Dokumentation dazu können sie wieder mit einer „manuellen Aufgabe“ in der Pflicht „Bewilligung …“ ablegen.

Wenn Sie Strahlenquellen (radioaktive Stoffe) besitzen, müssen Sie dafür regelmäßig Dichtheitsprüfungen durchführen (lassen). Das Intervall bezieht sich auf Ihre Anwendung und wird Ihnen von der zuständigen Behörde mittels Bescheid auferlegt.

Dafür gibt es eine Regel „Dichtheitsprüfung“.

Je nach Aktivität und Dosisleistung darf Ihnen die Behörde per Bescheid gestatten, die Wischtests für die Überprüfung selbst durchzuführen und zur Auswertung einzusenden. Ansonsten ist eine akkreditierte Stelle dafür heranzuziehen.

Sie können nach durchgeführtem und versandtem Wischtest die Aufgabe in DutySimple nun beispielsweise auf „in Bearbeitung“ setzten.

Sie bekommen nach einigen Wochen das Dichtheitszertifikat (also das Ergebnis des Wischtests) zugesandt.

Schließen Sie die Aufgabe ab und laden Sie dabei direkt in die Aufgabe das Dokument hoch.

Grundsätzlich orientiert sich das Intervall der Durchführung der Dichtheitsprüfung an der Erstdurchführung.

Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, können Sie das in der Aufgabe (der Pflicht Dichtheitsprüfung, …wie von Ihnen benannt) ändern.

Ihre Mitarbeiter sind strahlenexponierte Personen?

Bei Kategorie A Personen ist eine jährlich wiederkehrende Untersuchung durch einen „ermächtigten Arzt“ durchzuführen.

Wir empfehlen in diesem Fall für jeden Mitarbeiter eine „ärztliche Untersuchung“ mit einem Jahresintervall (12 Monate) anzulegen.

Weiters besteht bei allen im Strahlenschutz tätigen Mitarbeitern die Notwendigkeit der „Jährlichen Strahlenschutz-Unterweisung„.

Dazu können Sie eine „Unterweisung“ auswählen und mit Strahlenschutz-Unterweisung benennen. Das Intervall beträgt 1 Jahr / 12 Monate. Laden Sie die Unterweisungsunterlagen und die Unterschriftenliste am Ende der Durchführung hoch. Sie haben Ihre Dokumentation perfekt! Sie können Unterweisungen natürlich auch zusammenfassen und keine extra Strahlenschutz-Unterweisung machen. Zusätzliche Termine laden Sie mit einer „manuellen Aufgabe“ hoch und dokumentieren sie.

TL-Dosimeter
TL-Dosimeter

Besitzen ihre Mitarbeiter Dosimeter? Jeden Monatswechsel den Austausch nicht vergessen!

Dosimeterwechsel in DutySimple hinzufügen und beim Wechsel das Dosisprotokoll des vorangegangenen Monats hochladen.

Vielleicht haben Sie auch ein Ortsdosimeter, das alle 3 Monate gewechselt werden muss?

Geben Sie beim erstellen der Pflicht Ortsdosimeterwechsel ein Intervall von 3 Monaten an. Je nach Anbieter werden diese in regelmäßigen Abständen versandt. (Bei den Seibersdorf Laboratories beispielsweise geben sie als letzten/nächsten Termin entweder 1. Dezember / 1.März / 1.Juni / 1.September – je nachdem was gerade zeitlich zutrifft – ein.)

Sie betreiben ein medizinisches Röntgengerät?

Bild einer Röntgenröhre eines intraoralen Kleinbildröntgens
Bild einer Röntgenröhre eines intraoralen Kleinbildröntgens

Auch das finden Sie in DutySimple.

Haben Sie alles zusammengetragen und dokumentiert?

1) Montage und Inbetriebnahme
2) Abnahmeprüfung bzw. Teilabnahmeprüfung mit Festlegung der Bezugswerte mit jenen Mess- und Prüfmitteln, die anschließend zur Konstanzprüfung verwendet werden.
3) Erteilung der strahlenschutzrechtlichen Betriebsbewilligung. Vor Aufnahme des Patientenbetriebes muss eine strahlenschutzrechtliche Betriebsbewilligung vorliegen.
4) Konstanzprüfung – Verantwortlich für die Konstanzprüfungen ist der Bewilligungsinhaber. Er kann die Aufgabe delegieren, muss jedoch die nötigen personellen und ausrüstungsmäßigen Voraussetzungen schaffen.

Aufzeichnungen sind bis zur übernächsten wiederkehrenden Überprüfung durch die Behörde, mindestens aber sieben Jahre lang aufzubewahren.

Falls eine Reparatur, bzw. eine darauffolgende wiederkehrende Abnahmeprüfung, etc. stattgefunden hat, können Sie alle Einträge mittels „manueller Aufgabe“ hinzufügen.

Mit der Durchführung von Abnahme- und Teilabnahmeprüfungen dürfen betraut werden:

  1. Hersteller- und Lieferfirmen für die von ihnen vertriebenen Produkte,
  2. dafür akkreditierte Stellen,
  3. Medizinphysiker und Ziviltechniker einschlägigen Fachgebietes.

Konstanzprüfungen, Funktionsprüfungen oder Prüfungen der Filmverarbeitung dürfen neben den vorstehend Genannten auch vom Bewilligungsinhaber oder dessen Personal durchgeführt werden.

Da hier verschiedene Intervalle bescheidmäßig direkt oder mit Bezug auf vorgeschriebene ÖNORMen anzusetzen sind, fragt Sie DutySimple beim ersten Anlegen nach dem Intervall. Falls Sie hier noch keine Kenntnis haben, lassen Sie das Feld frei. Sie können zu einem späteren Zeitpunkt in der Pflicht eine „manuelle Aufgabe“, die wiederkehrend ist, erstellen.

Schutzbekleidung und Messgeräte

Vergessen Sie auch nicht die Prüfung Ihrer Schutzbekleidung oder die Eichung der Messgeräte! Je nach Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen oder beispielsweise Röntgeneinrichtungen haben Sie verschiedene Schutzausrüstungen und Messgeräte, die regelmäßig überprüft gehören. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) hat meist auch ein Ablaufdatum.

Röntgenaufnahme einer defekten Strahlenschutzschürze
Röntgenaufnahme einer defekten Strahlenschutzschürze (Gonadenschutz)

Wählen Sie dazu „Schutzausrüstung“ bzw. „eichpflichtiges Messgerät“ aus und geben Sie ihre Daten entsprechend ein.

Fazit

Im Strahlenschutz gibt es viele wiederkehrende Pflichten zu beachten. Diese werden auch von der Aufsichtsbehörde regelmäßig überprüft. Lassen Sie sich auf keine Zufälle ein. Organisieren und dokumentieren Sie die strahlenschutzrelevanten Dokumente und tätigen Sie die vorgeschriebenen Prüfungen. DutySimple hilft Ihnen, diese nicht zu vergessen und sie perfekt zu dokumentieren.