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Verlängerung von Fristen bei Fortbildungen und Überprüfungen aufgrund von Covid-19

Achtung: Stand 08.04.2020 – die Gültigkeit kann sich jederzeit ändern! (Updates: 1 vom 27.03.2020, 2 vom 01.04.2020, 3 vom 08.04.2020)
Wir versuchen, diesen Artikel so aktuell wie möglich zu halten.

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation und den damit verbundenen Einschränkungen stellt sich für viele Unternehmen die Frage, wie es nun mit ihren Prüfpflichten, Fortbildungen der Mitarbeiter, Bewilligungen und ähnliche behördliche Verfahren weiter geht. Grundsätzlich befinden wir uns wegen Corona nicht im rechtsfreien Raum. Das (Arbeits-)Leben geht weiter. Mit Einschränkungen. Technische oder organisatorische Unmöglichkeiten können zu verzögerten Prüfungen oder Wartungen führen. DutySimple versucht für Sie, hier die wichtigsten Regelungen zusammenzufassen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine behördliche Kulanzlösung mit Verschiebungen von Fristen aufgrund der Corona-Krise nicht unbedingt versicherungstechnische oder andere vertragliche Vereinbarungen berührt! Eine abgelaufene Frist KANN ein Ausschluss vom Versicherungsschutz sein.

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Warum machen wir Wartungen und Prüfungen?

Wir sind heutzutage stark auf die Technik angewiesen. Und wir erwarten, dass sie sicher funktioniert. Wartungen,  Überprüfungen und die visuelle Bestätigung geben uns diese Sicherheit.

Sei es die Betriebssicherheitsüberprüfung (§57a-Pickerl) für das Auto oder die Wartung für das Röntgen-Detektionssystem – beide Überprüfungen sorgen für unsere Sicherheit, um gesund von A nach B zu kommen oder um fremdkörperfreie Lebensmittel zu erhalten. Und Sie wollen doch auch sicher nicht, dass das Tragseil Ihres Personenaufzuges durchrostet.

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Eichung von Messgeräten

Das Ergebnis eines Messgerätes ist rechtlich relevant? Dann ist fast immer eine Eichung nach dem Maß- und Eichgesetz durchzuführen (=Eichpflicht)! Hier finden Sie nähere Infos dazu.

Der Eichpflicht unterliegen beispielhaft die nachstehend genannten Messgeräte, wenn sie im  amtlichen oder rechtsgeschäftlichen Verkehr (berufliche oder behördliche Tätigkeit, bzw. gegen Bezahlung) verwendet werden. So finden sich sogenannte Eichstriche auch auf alltäglich verwendeten Gegenständen wie Getränkegläsern.

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